Atlantic Pool
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Hamburg

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ATLANTIC POOL Kaulsdorf GmbH
Büllinger Strasse 2
12621 Berlin-Kaulsdorf

Tel. +49 . 30 . 567 71 52
Fax +49 . 30 . 567 71 77
E-Mail: kaulsdorf@atlantic-pool.de

Leistung

unser Leistungsumfang umfasst Beratung, Verkauf, Planung und Realisierung von Pool- und Wellnessanlagen sowie den kompletten Service.
Montag - Freitag 10:00-16:00 Uhr

Referenzen

Nach über 20 Jahren des erfolgreichen realisieren von Schwimmbadanlagen, Schwimmhallen und Saunalandschaften haben wir einen umfangreichen und zufriedenen Kundenstamm.

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ATLANTIC POOL Rahnsdorf GmbH
Fürstenwalder Allee 21-23
12589 Berlin Rahnsdorf

Tel. +49 . 30 . 65 48 99 40
Fax +49 . 30 . 65 48 99 41
E-Mail: rahnsdorf@atlantic-pool.de

Leistung

Beratung, Verkauf, Planung und Realisierung von Pool- und Wellnessanlagen.
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 9:00 - 16:00 Uhr
Samstag 9:00 - 12 Uhr
Individuelle Beratung auch außerhalb der Öffnungszeiten

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Poolwerk Berlin GmbH
Ruppiner Chaussee 19a
16761 Hennigsdorf

Tel. +49 . 30 . 2218 11 02
Fax
E-Mail: berlin@pool-werk.de

Leistung

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ATLANTIC POOL Hamburg GmbH
Großmoordamm 121
21079 Hamburg

Tel. +49 . 40 . 77 80 37
Fax +49 . 40 . 765 38 01
E-Mail: hamburg@atlantic-pool.de

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Ausstellung

Ausstellunginnen und außen

Sie sind in die Ausstellungsflächen der einzelnen Filialen herzlich eingeladen. Anhand von aussagekräftigen und teilweise im Betrieb befindlichen Exponaten im Innen- und Außenbereich stellen wir unsere Produktpalette vor.

Technik

TechnikIntelligenter Pool

Sie können sich unsere Produkte in der Ausstellung anschauen und vorführen lassen.
Unsere Mitarbeiter beraten Sie gern.

Infrarot

InfrarotWärmekabinen

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Sauna

SaunaInnenausstellung

Gemeinsam mit unseren Partnern planen und erstellen wir Ihre individuelle Saunaanlage.

Architekten

ArchitektenObjektgestaltung

Auf Wunsch liefern wir die Informationen an ihren Architekten und planen somit gemeinsam Ihre Anlage. Bei Interesse übernehmen unsere Partner die Planung Ihrer Anlage.

Poolshop

PoolshopZubehör

In allen Filialen finden Sie ein reichhaltiges Angebot an Schwimmbadzubehör, Ersatzteilen und Wasserpflegemitteln. Unser geschultes Personal berät sie in allen Fragen rund um Ihr Schwimmbad.

Sanierung

Sanierungnach DIN 19643

Regelmäßig sanieren wir öffentliche und kommunale Schwimmbäder und die Anlagentechnik nach den Vorgaben der DIN 19643. Hier gehört das Erneuern der Folienauskleidung, nachträgliche Montage von Rinnen, Erneuern der Einbauteile, Rohrleitungsbau sowie die Sanierung oder Neumontage der Filtertechnik zu unseren Aufgaben.

Individualpool mit SolarheizsystemBerlin-Rahnsdorf

Pool

Individualpool mit Gegenstromanlagenahe Berlin

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Öffentliches Schwimmbad 6,00 x 3,00 MeterBerlin - Rahnsdorf Showroom

Pool

privates Schwimmbad in PotsdamPotsdam

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Isolierschalstein- becken mit WhirlpoolBerlin - Rahnsdorf

Pool

Aura SchwimmbadabdeckungenReferenzen Aura Schwimmbadsysteme GmbH

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COMPASS CERAMIC POOLSReferenzen von Compass Pools Deutschland GmbH

Pool

Betonbecken mit Infinity ÜberlaufBerlin

Pool

Individualpool mit LamellenabdeckungBerlin - Umland

Pool

Referenzen nivekoverschiedene

Pool

Individualpool mit integierter LamellenabdeckungBerlin

Pool

Pool aus Polypropylen mit AURA AbdeckungBerlin - Umland

Pool

BetonbeckenFrankfurt Oder

Pool

Freibad SchafflundNordsee

Pool

Privat Pool mit Einseitigen ÜberlaufBerlin

Pool

Freistehendes Isolierschalstein BeckenBerlin

Pool

Hotel GodewindThiessow- Rügen

Pool

Kunstobjekt Haus der Kulturen Berlin

Pool

Pool SanierungRüdersdorf

Pool

AURA E1 - PoolüberdachungBerlin

Pool

Beckenrandsteine & Terrassenplatten SCANDI ROC

Pool

Pool mit Strukturfolie und Rollschutz

Pool

privates Freibad Bad SegebergBad Segeberg

Pool

privates Freibad Nähe StralsundStralsund

Pool

Schwimmhalle am WannseeBerlin

Pool

Brüch und Kunath Architekten Hohen Neuendorf

Pool

Holmes Place Club am Berliner Potsdamer PlatzBerlin

Pool

Hotel am See SommerfeldKremmen

Pool

Hotel Kubrath an der SpreeBerlin

Pool

Schalsteinbecken mit weißer Folienauskleidung Berlin-Biesdorf

Pool

Privater Pool mit SkimmerBerlin Pankow

Pool

Privates Becken mit Infinity-RinneBernau

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Referenz LinienstraßeBerlin

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Riviera PoolTeltow

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Über den Dächern von BerlinBerlin

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Sebnitzer Hof/ Stonewater Architekten Sebnitz

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Das Unternehmen

Der Mensch steht im Mittelpunkt unseres Handelns. Für Menschen und mit Menschen werden Schwimmbad- und Wellnessanlagen gebaut. Gemeinsam setzen wir Ideen und Visionen in die Wirklichkeit um. Unser Ziel ist etwas individuelles und einzigartiges zu errichten. Deshalb ist uns die Nähe zu unseren Kunden besonders wichtig.

Vier ATLANTIC POOL Filialen in Berlin, Brandenburg und Hamburg bestätigen dies eindrucksvoll.
Hier können Sie sich von der Qualität unserer Produkte überzeugen. Schwimmbadanlagen, Überdachungen und Technik, Whirlpools, Saunen und das komplette Zubehör sind hier für Sie ausgestellt. Unser Fachpersonal nimmt sich gerne Zeit für ein ausführliches Beratungsgespräch. Wir arbeiten mit eigenen Fachhandwerkern, nur so ist eine hohe Qualität in der Umsetzung und Abwicklung garantiert.
Nach Errichtung Ihrer Anlage können die gleichen Handwerker Service- und Wartungsarbeiten übernehmen. So wird sichergestellt das Sie lange Freude an Ihrer Wellness-Oase haben.

Neben dem Neubau von Anlagen ist die Sanierung von privaten, öffentlichen und kommunalen Schwimmanlagen ein weiterer Schwerpunkt des Unternehmens.

Impressum

Atlantic Pool GmbH
Ruppiner Chaussee 19A
16761 Hennigsdorf

Tel.: +49 3302 8660066 • Fax: +49 3302 8660067
E-Mail: post@atlantic-pool.de
USt.-ID: DE812919974
Handelsregister: HRB 72963 Amtsgericht Charlottenburg

Geschäftsführer: Uwe Junge, Michael Göckeritz

Verantwortlich nach § 5 TMG (Telemediengesetz): Michael Göckeritz
_____________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines
1.1 Die Atlantic Pool Firmengruppe (nachfolgend: Atlantic Pool) bietet Leistungen und Produkte im Bereich des Schwimmbadbaus, der Schwimmbadwartung, der Schwimmbadtechnik und des Schwimmbadzubehörs an. Außerdem verkauft, liefert und montiert Atlantic Pool Saunen und Whirlpools. Wegen der Einzelheiten der von Atlantic Pool angebotenen Leistungen und Produkte wird auf das jeweilige Angebot und/oder die Leistungsbeschreibung verwiesen. Das Angebot von Atlantic Pool richtet sich sowohl an Verbraucher (§ 13 BGB), als auch an Unternehmer (§ 14 BGB).
1.2 Die nachfolgenden AGB von Atlantic Pool gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Atlantic Pool ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Das Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall und hat mindestens in Textform zu erfolgen.
1.3 Individuell getroffene Vereinbarungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für die Geltung von Individualvereinbarungen bedarf es eines schriftlichen Vertrages bzw. einer schriftlichen Zustimmung von Atlantic Pool.
1.4 Rechtserhebliche Anzeigen und Erklärungen, die nach dem Vertragsschluss und gegenüber abzugeben sind (Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktrittserklärung, etc.) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1.5 Hinweis auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nicht unmittelbar abweichendes festgelegt ist.

2. Leistungsbeschreibung
2.1 Atlantic Pool errichtet nach den Wünschen des Kunden Schwimmbadanlagen im Außen- und im Innenbereich, ggf. einschließlich der Halle. Für bereits bestehende Schwimmbadanlagen übernimmt Atlantic Pool die Lieferung und den Einbau ergänzender Bauteile, Reparaturen und die Wartung.
2.2 Atlantic Pool stattet die von ihr errichteten Pools mit einer Steuerungshard- und –software aus. Ggf. können bei Vorliegen der technischen Voraussetzungen bereits bestehende Poolanlagen auch mit Steuerungshard- und/oder –software nachgerüstet werden. Dabei konfiguriert Atlantic Pool die Poolsteuerung nach den Regeln der Schwimmbadtechnik und, soweit individuell möglich, nach den Wünschen des Kunden. Dabei überlässt Atlantic Pool dem Kunden die Steuerungssoftware in ausführbarer Form. Der Quellcode wird nicht herausgegeben und ist nicht Bestandteil des Vertrages. Atlantic Pool weist den Kunden in die Handhabung der Poolsteuerung ein.
2.3 Atlantic Pool darf sich zur Erbringung ihrer Leistung eines von ihr zu bestimmenden Subunternehmers bedienen. Die Erfolgsverantwortung für die vereinbarten Leistungen trägt Atlantic Pool.
2.4 Die konkret durch Atlantic Pool zu erbringende Leistung wird nach Art und Umfang durch den Vertrag mit dem Kunden bestimmt.

3. Bau-, Reparatur- und Wartungsleistungen
3.1 Atlantic Pool unterbreitet dem Kunden / Bauherrn auf Anfrage ein Angebot nach dessen Vorgaben und erarbeitet nach Auftragserteilung nach den Vorgaben des Bauherrn einen Bauentwurf. Der Bauentwurf ist vor Baubeginn durch den Bauherrn schriftlich zu genehmigen.
3.2 Es bleibt dem Bauherrn vorbehalten, den Bauentwurf jederzeit zu ändern. Für hierdurch entstehende Verzögerungen bei Bau- und Lieferzeiten hat Atlantic Pool nicht einzustehen. Führt die Änderung des Bauentwurfs zu Mehr- oder Minderkosten, so ist zwischen Atlantic Pool und dem Bauherrn ein neuer Preis vor Ausführung der Arbeiten zu vereinbaren. Dies gilt sowohl bei vereinbartem Einheitspreis, als auch bei einer Pauschalpreisvereinbarung.
3.3 Atlantic Pool ist nicht verpflichtet, nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistungen erforderlich sind oder werden, mit auszuführen. Diese sind ggf. auf Kosten des Bauherrn gesondert in Auftrag zu geben. Übernimmt Atlantic Pool die Ausführung einer ursprünglich nicht vereinbarten vertraglichen Leistung, so teilt Atlantic Pool dem Bauherrn vor der Ausführung die hierfür zusätzlich zum vereinbarten Preis anfallende Vergütung mit. Atlantic Pool wird mit der Ausführung nicht beginnen bevor der Bauherr die Beauftragung mit den zusätzlichen Leistungen wie auch die von Atlantic Pool veranschlagte zusätzliche Vergütung mindestens in Textform bestätigt hat.

4. Vergütung
4.1 Durch die vereinbarte Vergütung werden die vertraglich vereinbarten Leistungen abgegolten. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach den vertraglichen Einheitspreisen und den tatsächlich ausgeführten Leistungen berechnet.
4.2 Weicht die ausgeführte Menge der unter einem Einheitspreis erfassten Leistung oder Teilleistung um nicht mehr als 10 v.H. von dem im Vertrag vorgesehenen Umfang ab, so gilt der vertragliche Einheitspreis.
4.3 Für die über 10 v.H. hinausgehende Überschreitung des Mengenansatzes ist auf Verlangen ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren.
4.4 Bei einer über 10 v.H. hinausgehenden Unterschreitung des Mengenansatzes ist auf Verlangen der Einheitspreis für die tatsächlich ausgeführte Menge der Leistung oder Teilleistung zu erhöhen, soweit Atlantic Pool nicht durch Erhöhung der Mengen bei anderen Ordnungszahlen (Positionen) oder in anderer Weise einen Ausgleich erhält. Die Erhöhung des Einheitspreises soll im Wesentlichen dem Mehrbetrag entsprechen, der sich durch Verteilung der Baustelleneinrichtungs- und Baustellengemeinkosten und der Allgemeinen Geschäftskosten auf die verringerte Menge ergibt. Die Umsatzsteuer wird entsprechend dem neuen Preis vergütet.
4.5 Sind von der unter einem Einheitspreis erfassten Leistung oder Teilleistung andere Leistungen abhängig, für die eine Pauschalsumme vereinbart ist, so kann mit der Änderung des Einheitspreises auch eine angemessene Änderung der Pauschalsumme gefordert werden.
4.6 Weicht die ausgeführte Leistung von der vertraglich vorgesehenen Leistung so erheblich ab, dass ein Festhalten an dem vereinbarten Preis nicht zumutbar ist (§ 313 BGB), so ist auf Verlangen ein Ausgleich unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu gewähren. Für die Bemessung des Ausgleichs ist von den Grundlagen der Preisermittlung auszugehen.
4.7 Verlangt der Auftraggeber Zeichnungen, Berechnungen oder andere Unterlagen, die der Auftragnehmer nach dem Vertrag oder der gewerblichen Verkehrssitte, nicht zu beschaffen hat, so hat er sie zu vergüten.
4.8 Ist die Ausführung für längere Zeit unterbrochen – gleich aus welchem Grund – und die Erbringung der Leistung für Atlantic Pool aber nicht dauerhaft unmöglich, so sind die bis zum Zeitpunkt der Unterbrechung erbrachten Leistungen durch den Bauherrn abzunehmen und zu vergüten.

5. Pflichten des Bauherrn oder Auftraggeber / Kunden
5.1 Der Bauherr oder Auftraggeber hat die für die Ausführung notwendigen Unterlagen und Informationen unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
5.2 Der Bauherr oder Auftraggeber hat für Baufreiheit und den ungehinderten Zutritt und Zugang von Atlantic Pool zur Baustelle zu sorgen. Der Bauherr stellt auf eigene Kosten den Baustrom- und Wasseranschluss sowie Lager- und Arbeitsplätze auf der Baustelle. Die Kosten für Strom- und Wasserverbrauch für die Bautätigkeit trägt ebenfalls der Bauherr/ Auftraggeber.
5.3 Der Bauherr darf von Atlantic Pool erstellte Bauunterlagen, Berechnungen, Skizzen, etc. ohne Genehmigung weder verändern, noch veröffentlichen, vervielfältigen oder in sonstiger Weise für einen anderen als den vereinbarten Zweck nutzen.
5.4 Der Bauherr hat die von Atlantic Pool erbrachten Leistungen und die zur Bauausführung durch Atlantic Pool auf die Baustelle verbrachten Gegenstände vor Diebstahl und Beschädigung zu schützen.
5.5 Erkennt der Bauherr bereits während der Ausführungen, dass Leistungen von Atlantic Pool vertragswidrig oder mangelhaft sind oder sein könnten, so hat er dies unverzüglich gegenüber Atlantic Pool in Textform zu rügen.

6. Pflichten von Atlantic Pool
6.1 Atlantic Pool führt die übernommene Leistung in eigener Verantwortung nach den anerkannten Regeln der Technik und ggf. unter Beachtung behördlicher oder gesetzlicher Vorgaben aus.
6.2 Erschwert oder behindert eine Anweisung oder Bauplanänderung des Bauherrn die Fertigstellung des Bauwerks, führt sie zu Verzögerungen oder Mehrkosten, so wird Atlantic Pool den Bauherrn in Textform vor Ausführung darauf hinweisen und seine Bedenken anzeigen. Besteht der Bauherr auf seiner Anweisung oder Bauplanänderung so ist Atlantic Pool verpflichtet, diese nach der Bedenken- und/oder Behinderungsanzeige durchzuführen, soweit hierdurch nicht gegen geltendes Recht oder behördliche Auflagen verstoßen wird. Für Nachteile, die sich für den Bauherrn ergeben (z. B. Zeitverzögerung, Mehrkosten, Mehraufwand) haftet Atlantic Pool nicht.
6.3 Atlantic Pool ist zur Einhaltung von Ausführungsfristen nur verbindlich verpflichtet, wenn dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart ist. In einem Bauzeitenplan festgehaltene Einzelfristen gelten nur dann als verbindliche Vertragsfrist, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Ist vertraglich kein Baubeginn vereinbart, so erteilt Atlantic Pool dem Bauherrn nach Vertragsschluss in Textform Auskunft über den voraussichtlichen Baubeginn. Der Baubeginn selbst ist dem Bauherrn anzuzeigen.
6.4 Kann Atlantic Pool vereinbarte Fertigstellungsfristen nicht einhalten, so informiert sie den Bauherrn unverzüglich nach Kenntniserlangung von den Umständen, die zur voraussichtlichen
Nichteinhaltung der Fertigstellungsfrist führen unter Benennung eines alternativen Fertigstellungstermins.

7. Haftung
Atlantic Pool haftet für Bauzeitverzögerungen bzw. die verspätete Fertigstellung nur dann, wenn dies auf von Atlantic Pool zu vertretenden Umständen beruht und ausdrücklich im Vertrag vereinbart ist. In keinem Fall hat Atlantic Pool Witterungsverhältnisse während der Ausführungszeit, höhere Gewalt oder andere unabwendbare Umstände, Streik und Arbeitskampf bei sich selbst oder dritten für die Erbringung der Leistung notwendigen Betrieben sowie alle Umstände, die in der Risikosphäre des Bauherrn liegen, zu vertreten.

8. Abnahme
8.1 Auf schriftliches Verlangen von Atlantic Pool hin, ggf. auch bereit vor dem Ende der Ausführungsfrist, ist der Bauherr verpflichtet, die Abnahme der Werkleistung binnen zwölf Werktagen durchzuführen. Auf Verlangen von Atlantic Pool sind während der Bauzeit für in sich abgeschlossene Teile der Leistung Zwischenabnahmen durchzuführen. Die Abnahme darf nur wegen wesentlicher Mängel an der Werkleistung von Atlantic Pool verweigert werden. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
8.2 Verlangt Atlantic Pool schriftlich die Abnahme, so findet stets eine förmliche Abnahme statt. Jede Partei kann auf ihre Kosten einen Sachverständigen zuziehen. Der Befund ist in gemeinsamer Verhandlung schriftlich niederzulegen. In die Niederschrift sind etwaige Vorbehalte wegen bekannter Mängel und wegen Vertragsstrafen aufzunehmen, ebenso etwaige Einwendungen des Auftragnehmers. Jede Partei erhält eine Ausfertigung.
8.3 Wird die Abnahme nicht schriftlich verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von zwölf Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung. Wird keine Abnahme verlangt und hat der Bauherr die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist. Vorbehalte wegen bekannter Mängel oder Vertragsstrafen sind spätestens zum Ablauf der Fristen, nach denen das Werk nach diesem Punkt (3.23) als abgenommen gilt, geltend zu machen.

9. Gewährleistung
9.1 Die Leistung von Atlantic Pool ist bei Abnahme frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat und den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Ist die Beschaffenheit nicht vereinbart, so ist die Leistung zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Bauherr nach der Art der Leistung erwarten kann.
9.2 Ist ein Mangel zurückzuführen auf die Leistungsbeschreibung oder auf Anordnungen des Auftraggebers, auf die von diesem gelieferten oder vorgeschriebenen Stoffe oder Bauteile oder die Beschaffenheit der Vorleistung eines anderen Unternehmers, haftet der Atlantic Pool hierfür nicht.
9.3 Ist für Mängelansprüche keine Verjährungsfrist im Vertrag vereinbart, so beträgt sie für Bauwerke vier Jahre, für andere Werke, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache besteht, und für die vom Feuer berührten Teile von Feuerungsanlagen zwei Jahre.
9.4 Ist für Teile von maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen, bei denen die Wartung Einfluss auf Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, nichts anderes vereinbart, beträgt für diese Anlagenteile die Verjährungsfrist für Mängelansprüche abweichend von Nr. 3.26 zwei Jahre, wenn der Kunde / Bauherr sich dafür entschieden hat, Atlantic Pool die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist nicht zu übertragen; dies gilt auch, wenn für weitere Leistungen eine andere Verjährungsfrist vereinbart ist.
9.5 Atlantic Pool ist verpflichtet, alle während der Verjährungsfrist hervortretenden Mängel, die auf vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf seine Kosten zu beseitigen, wenn es der Bauherr vor Ablauf der Frist schriftlich verlangt. Der Anspruch auf Beseitigung der gerügten Mängel verjährt in zwei Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens an, jedoch nicht vor Ablauf der Regelfristen nach Nrn. 3.26 und 3.27 oder der an ihrer Stelle vereinbarten Frist.
9.6 Ist die Beseitigung des Mangels für Atlantic Pool unzumutbar oder ist sie unmöglich oder würde sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern und wird sie deshalb von Atlantic Pool verweigert, so kann der Bauherr durch Erklärung gegenüber dem Atlantic Pool die Vergütung mindern (§ 638 BGB).
9.7 Im Übrigen haftet Atlantic Pool nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie im Falle von Personenschäden uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, sowie bei von Atlantic Pool zu vertretender Unmöglichkeit und bei Verzug. Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen Atlantic Pool bei Vertragsschluss auf Grund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Die Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch für die Erfüllungsgehilfen von Atlantic Pool.

10. Zahlungen und Aufrechnungsverbot
10.1 Alle Zahlungen sind aufs Äußerste zu beschleunigen. Nicht vereinbarte Skontoabzüge sind unzulässig. Zahlt der Bauherr bei Fälligkeit nicht, so kann ihm Atlantic Pool eine angemessene Nachfrist setzen. Zahlt er auch innerhalb der Nachfrist nicht, so hat Atlantic Pool vom Ende der Nachfrist an Anspruch auf Zinsen in Höhe der in § 288 Absatz 2 BGB angegebenen Zinssätze, wenn nicht ein höherer Verzugsschaden nachgewiesen wird. Der Bauherr kommt jedoch, ohne dass es einer Nachfristsetzung bedarf, spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug.
10.2 Atlantic Pool darf die Arbeiten bei Zahlungsverzug bis zur Zahlung einstellen.
10.3 Der Bauherr / Kunde darf eigene Forderungen gegen Atlantic Pool gegen Forderungen von Atlantic Pool nur dann aufrechnen, wenn seine Forderung von Atlantic Pool anerkannt wurde oder wenn sie rechtskräftig festgestellt ist.

11. Lizenz
11.1 Atlantic Pool bezieht die Software zur Poolsteuerung als Basisversion von Dritten und konfiguriert dann eine auf den individuell zu steuernden Pool angepasste Lösung. Die durch Atlantic Pool gelieferte Software ist urheberrechtlich geschützt. Vom Urheberrecht umfasst sind insbesondere der Programmcode, die Dokumentation, das Erscheinungsbild, die Struktur und Organisation der Programmdateien, die Programmnamen, Logos und andere Darstellungsformen innerhalb der Software. Die Vervielfältigung, Veröffentlichung, Bearbeitung und Verwertung der Software ist dem Kunden daher nicht gestattet.
11.2 Dem Kunden wird ein einfaches, grundsätzlich zeitlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der Software sowie an der dazugehörigen Dokumentation für eigene Zwecke eingeräumt. Die Nutzung ist beschränkt auf das jeweilige Objekt, zu dessen Steuerung sie eingesetzt wird. Will der Kunde ein weiteres Objekt betreiben und steuern, so bedarf er einer weiteren Lizenz. Beabsichtigt der Kunde die Nutzung der Software auf einer anderen Hardware als der bisher verwendeten, so hat er die Software auf dieser zu löschen. Eine Mehrfachnutzung auf mehreren Hardwaresystemen ist nicht von der Lizenz umfasst.
11.3 Unter Nutzung ist das Laden in den Zwischenspeicher oder den permanenten Speicher eines Computers zu verstehen. Das Erstellen einer Kopie (außer einer solchen nach §69 d) Abs. 2 UrhG zulässigen Sicherungskopie) oder die Vermietung der Software ist von dem Nutzungsrecht ausdrücklich nicht umfasst. Eine erstellte Sicherungskopie ist ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Eine Weitergabe der Software an einen Dritten ist nur unter der Maßgabe der endgültigen Löschung der Software und all ihrer Komponenten inkl. der Dokumentation von den Datenverarbeitungssystemen des Kunden gestattet. Die Weitergabe kann nur erfolgen, sofern der Dritte die vorliegenden Bestimmungen anerkennt und der Kunde alle evtl. vorhandener Kopien ebenfalls herausgibt. Der Kunde hat Atlantic Pool über eine mögliche Weitergabe oder Benutzung an bzw. durch Dritte unverzüglich schriftlich zu informieren und insbesondere Namen und Anschrift der Erwerber bzw. Nutzer Atlantic Pool mitzuteilen.
11.4 Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Software in irgendeiner Form abzuändern oder den Programmcode zurückzuübersetzen (Dekompilierung) und sonstige Rückerschließung der Software durchzuführen oder auf sonstige Weise zu versuchen, den Quellcode zugänglich zu machen. Ebenso wenig ist es dem Kunden gestattet, das Programm in irgendeiner Weise zu Bearbeiten oder zu ändern.
11.5 Atlantic Pool behält sich ein Widerrufsrecht für die erteilte Lizenz für den Fall vor, dass die fällige Vergütung nicht innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Abnahme gezahlt wurde. In einem solchen Fall wird die Software automatisch deaktiviert und nicht mehr zu ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch eingesetzt werden können. Auf die Gebrauchstauglichkeit der unter Umständen dazugehörigen Hardware und der eingebauten Bauteile bzw. auf das Objekt als Ganzes hat die Abschaltung der Software keinen Einfluss. Dieses Widerrufsrecht gilt insbesondere für den Fall, dass die Software bereits beim Kunden installiert ist und sich nicht mehr im Besitz von Atlantic Pool befindet.
11.6 Die Abschaltung erfolgt ausdrücklich nur falls die Vergütung nicht vollständig gezahlt wurde, obwohl sie fällig ist. Im Falle einer berechtigten Minderung der Vergütung oder im Falle des berechtigten Ausübens eines Zurückbehaltungsrechtes wird die Nutzung der Software nicht widerrufen. Die Software darf durch Atlantic Pool auch dann nicht abgeschaltet werden, wenn die Abschaltung zu dauerhaften Schäden an der zu steuernden Anlage führt. Eine vorübergehende Gebrauchsuntauglichkeit der Anlage durch die Abschaltung der Steuerungssoftware hindert deren Abschaltung nicht.

12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, wird die Wirksamkeit der AGB im Übrigen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Klauseln sollen Regelungen treten, deren Wirkung dem wirtschaftlich Gewollten der Parteien am nächsten kommt. Dies gilt auch für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
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Wir verbleiben mit freundlichen Grüßen
Ihr Atlantic Pool Team
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